Bei mediationsgeeigneten Streitigkeiten erhalten die Parteien in einem neutralen Verfahren Raum, ihre Interessen und Rechtspositionen zu klären und mögliche Vereinbarungen zu prüfen. Ob eine Einigung zustande kommt, entscheiden ausschließlich die Parteien.
- Prüfung von Streitigkeiten im Anwendungsbereich des Mediationsgesetzes
- Begleitung der Kommunikation und Verhandlung zwischen den Parteien
- Ausloten einer Einigung vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens
- Formgerechter Abschluss des Verfahrens bei erzielter Einigung
Das Verfahren wird unter Wahrung der Gleichheit und Entscheidungsfreiheit der Parteien sowie der Unparteilichkeit und Vertraulichkeit geführt.