Familiensachen werden unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse, des Kindeswohls, der finanziellen Folgen und der Verfahrensfristen geprüft. Beratung und Vertretung umfassen die folgenden Angelegenheiten.
- Einvernehmliche Scheidung
- Sorgerecht und Sorgerechtsänderung
- Unterhaltsklagen und Anträge auf Erhöhung
- Materieller und immaterieller Schadensersatz in der Scheidung
- Regelungen zum Güterstand
- Verfahren zum Schutz der Familie
- Abstammungssachen
- Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen
- Vaterschaftsklagen
Das Vorgehen richtet sich nach den Zielen der Beteiligten, den vorhandenen Unterlagen und den anwendbaren Verfahrensregeln.