Zu den wesentlichen mietrechtlichen Angelegenheiten gehören:
- Ausarbeitung von Mietverträgen: Gestaltung der Klauseln nach dem Bedarf der Parteien und den zwingenden Vorschriften.
- Räumungsklagen: Prüfung des Räumungsgrundes, der Erklärungen und der gesetzlichen Fristen.
- Mietforderungen: Prüfung von Vollstreckungs- und Klagewegen zur Durchsetzung offener Miete.
Mietvertrag, Erklärungen und gesetzliche Fristen werden gemeinsam geprüft, bevor der geeignete Rechtsweg bestimmt wird.