Zu den wesentlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten gehören:
- Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis: Prüfung von Lohn, Überstunden, Urlaub und weiteren Forderungen.
- Schadensersatzansprüche: Prüfung von Ansprüchen aus Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Arbeitsunfällen.
Ansprüche von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden unter Beachtung der obligatorischen Mediation und der maßgeblichen Fristen geprüft.